Wissenswertes

Anbieterwechsel

Ihre Wahl ist auf uns gefallen? Das freut uns sehr! Ihren Vertrag können Sie nun ganz einfach online auf unserer Webseite abschließen. Den Tarifrechner finden Sie auf der Startseite oder unter Strom bzw. Gas auf die jeweilige Energieart voreingestellt. Geben Sie die Postleitzahl an, an der Energie bezogen werden soll und die benötigte Jahresverbrauchsmenge in kWh. Auf Ihrer letzten Abrechnung finden Sie entsprechende Angaben. Sofern Sie Energie für Ihren Betrieb bestellen möchten, setzen Sie bitte bei >Gewerbe< einen Haken. Wahlweise können Sie bei Strom auch über die Anzahl der im Haus lebenden Personen bzw. für Gas über die Größe der zu beheizenden Fläche einen Durchschnittsverbrauch ermitteln lassen. Nach einem Klick auf „Angebot berechnen“ wird Ihnen Ihr Angebot angezeigt. Wenn Sie sich entschieden haben, klicken Sie auf „Online bestellen“ und Sie werden durch den Bestellprozess geleitet. 

Damit wir den Anbieterwechsel für Sie durchführen können, benötigen wir Ihre Zählernummer und den Namen Ihres bisherigen Lieferanten. Wenn Sie umziehen, reicht allein die Zählernummer. Falls Sie die Daten gerade nicht zur Hand haben, können Sie Ihre Bestellung vorläufig abschließen und zu einem späteren Zeitpunkt um die fehlenden Daten ergänzen. Die Angabe eines Zählerstands ist für die Bestellung nicht zwingend notwendig. Sofern Sie Ihren Anbieter wechseln, erfragen wir den Zählerstand erst zum tatsächlichen Lieferbeginn. Wenn Sie aufgrund eines Umzugs zu uns wechseln, benötigen wir einen Zählerstand möglichst vom Tag des Einzugs. 

Nachdem Sie Ihre persönlichen Daten angegeben haben und eine Zahlweise gewählt haben, können Sie in der Zusammenfassung noch einmal alle Angaben überprüfen. Nun brauchen Sie nur noch unsere AGB und die Widerrufsbelehrung zu bestätigen, bevor Sie die Bestellung abschließen können. 

Nach Abschluss Ihrer Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Zusammenfassung Ihrer Bestellung auszudrucken oder lokal zu speichern.
Wenn Sie sich für das Lastschriftverfahren entschieden haben, drucken Sie bitte noch das SEPA Mandat aus, um es uns unterschrieben zuzusenden.

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns per E-Mail eine Auftragseingangsbestätigung.  

Mit Ihrem Auftrag erteilen Sie uns die Vollmacht darüber, dass wir Ihren laufenden Vertrag beim aktuellen Anbieter kündigen dürfen. Dieses Vorgehen hat sich für Energieanbieterwechsel in den letzten Jahren durchgesetzt. Die Bearbeitung von Kündigungen im Kundenauftrag ist für alle „Marktpartner“ (zusammenfassende Bezeichnung für Strom- und Gaslieferanten, Verteilnetzbetreiber …) gesetzlich geregelt und es gibt konkrete Vorgaben, wie lange welcher Vorgang maximal dauern darf. Nach wenigen Tagen bekommen wir dann die Antwort vom Ihrem aktuellen  Anbieter, ob er der Kündigung zum Termin zustimmt, oder nicht. 

Parallel zu der Kündigung informieren wir den für Sie zuständigen Netzbetreiber, dass Sie uns mit der Energielieferung beauftragt haben. Das ist notwendig, damit der Netzbetreiber, der eine Art Vermieter für das Strom- bzw. Gasnetz ist, Sie als Netzanschlussnutzer uns als Lieferanten zuordnet. Wir entrichten dann die Netzentgelte (Miete für die Nutzung des Netzes) für Ihre Lieferstelle direkt an den Netzbetreiber. 

Ihre Strom- und Gasversorgung ist zu jedem Zeitpunkt gesichert, denn der Übergang zu uns verläuft nahtlos. Wir beginnen unsere Lieferung an dem Tag, der auf den letzten Liefertag des Vorversorgers folgt. Es findet kein Zähleraustausch statt und es entstehen keine zusätzlichen Wechselkosten.

Sind sich alle Marktteilnehmer über den Termin einig, wird der Anbieterwechsel zum entsprechenden Datum umgesetzt.  

Leider ja. In erster Linie führen längere Kündigungsfristen oder Vertragsbindungen aus dem laufenden Vertragsverhältnis zu Verzögerungen.

Auch voneinander abweichende Datenbestände können zu Verzögerungen führen. Unterscheiden sich beispielsweise der Vertragsnehmer beim alten Anbieter vom Vertragsnehmer beim neuen Anbieter, ohne das ein Umzug stattgefunden hat oder hat sich in die Zählernummer ein Zahlendreher eingeschlichen, erhalten wir auf die Kündigung und/oder die Netzanmeldung keine positive Rückmeldung.

Ergeben sich im Rahmen des Wechselprozesses Unstimmigkeiten oder zeichnen sich Verzögerungen des Lieferbeginns ab, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, um den Sachverhalt rasch zu klären und den geplanten Wechseltermin nach Möglichkeit umsetzen zu können.

Mit der Bestätigung Ihres Strom- oder Gasliefervertrages teilen wir Ihnen mit, wie hoch der monatliche Abschlag ausfällt.
Nachdem der Wechsel abgeschlossen ist, erhalten Sie von Ihrem alten Anbieter eine Schlussrechnung für Ihren Strom- oder Gasverbrauch bis zum Wechseltermin.

Ansprechpartner

Der wesentliche Unterschied für Sie als Verbraucher liegt darin, dass Sie Ihren Versorger im Gegensatz zu Ihrem Netzbetreiber wechseln können. Der Energieversorger ist für die Lieferung von Strom oder Gas zuständig und der Netzbetreiber muss für den ordnungsgemäßen Betrieb des Strom- und Gasnetzes sorgen. Für den Kunden ergibt sich somit die Möglichkeit seinen Energieversorger frei zu wählen, der Netzbetreiber hingegen muss immer der ortsansässige sein. Der Lieferant mietet demnach sozusagen den Zähler und die Leitungen des Netzbetreibers, um die Endverbraucher zu versorgen, und als Gegenleistung erhält der Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt.

Wenn es zu Störungen am Zähler oder an den Leitungen kommt, zum Beispiel bei Gasgeruch, dann ist Ihr Netzbetreiber vor Ort der richtige Ansprechpartner. Bei Rückfragen zu einer von uns ausgestellten Abrechnung, zum Anbieterwechsel, zu Vertragsaspekten, zur Stromqualität oder zu den Umweltauswirkungen, sind wir, die KlickEnergie als Ihr Energieversorger, gerne für Sie da.

Bei der KlickEnergie ist uns Ihre Zufriedenheit wichtig, deshalb bitten wir Sie sobald es Unklarheiten oder Probleme ihrerseits gibt, direkt Kontakt zu uns aufzunehmen, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sollten Sie wirklich einmal Grund zur Beschwerde haben, werden wir selbstverständlich an einer einvernehmlichen Lösung arbeiten.

Wenn Ihr Anliegen wider Erwarten nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Eingang Ihrer Kontaktaufnahme zu klären ist, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich an die für diese Zwecke rechtlich anerkannte „Schlichtungsstelle Energie e.V." zu wenden. Einen entsprechenden Antrag hält Ihnen die Schlichtungsstelle auf ihrer Internetseite unter www.schlichtungsstelle-energie.de bereit, wahlweise können Sie auch eine E-Mail an info(at)schlichtungsstelle-energie.de schicken. Telefonisch können Sie die Schlichtungsstelle von montags bis freitags in der Zeit von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 2757240-0 erreichen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie vorher mit uns in Kontakt getreten sind und keine beiderseits zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Selbstverständlich können Sie auch jedes andere Rechtsmittel Ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Weitere Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für den Bereich Elektrizität und Gas erhalten Sie außerdem über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, im Internet unter www.bundesnetzagentur.de. Schriftliche Anfragen richten Sie hier bitte an die Bundesnetzagentur, Postfach 8001 in 53105 Bonn. Sie können dies auch per Fax unter 030 / 22480-323 oder per E-Mail an verbraucherservice-energie(at)bnetza.de erledigen. Telefonisch steht Ihnen dieser Service unter der Nummer 030/ 22480-500 zur Verfügung.

Information zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Unser Unternehmen nimmt an keinem freiwilligen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

Rund um meinen Verbrauch

Ein von uns bereitgestellter Tarifrechner ermittelt Ihren Verbrauch in Abhängigkeit von Ihren Angaben zur Personenzahl und Wohnfläche. Dieser Rechner ist auf unserer Startseite, sowie unter den Rubriken Strom und Gas zu finden
Falls Ihnen diese Werte zu ungenau sind, können Sie einfach auf Ihrer letzten Strom- und Gasrechnung unter der Rubrik „Verbrauch" nachsehen, dort ist Ihr Jahresverbrauch und Ihr Vorjahresverbrauch aufgeführt. Auch wenn Sie weniger als 12 Monate von einem Anbieter versorgt wurden, ist dieser gesetzlich verpflichtet Ihren Jahresverbrauch auf der Abrechnung anzugeben. Dazu rechnet er die Energiemenge, die Sie von ihm bezogen haben, auf ein volles Verbrauchsjahr hoch.
Um die Höhe Ihres Jahresverbrauchs einschätzen zu können, ist es wichtig zu wissen, wonach sich der Verbrauch richtet, denn viele Faktoren beeinflussen den Strom- und Gasverbrauch eines Haushaltes:

  • Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ist maßgeblich für den Stromverbrauch, ebenso wie die Anzahl und die Energieeffizienz der elektronischen Geräte
  • Desweiteren ist die Art der Heizung ebenfalls relevant für den Strom- bzw. Gasverbrauch, genau wie die Größe des zu beheizenden Wohnraums
  • Zu Beachten ist außerdem, dass der Verbrauch zwischen den einzelnen Jahreszeiten schwankt, beispielsweise wird im Winter vermehrt Gas oder Strom zum Heizen bezogen

Die Kilowattstunde, kurz kWh, ist in der Regel die verwendete Maßeinheit für Energie und rechnerisch gesehen das Tausendfache einer Wattstunde. In dieser Einheit wird Strom, aber auch Gas abgerechnet.
Wenn Sie sich für den genauen Stromverbrauch eines Geräts interessieren, können Sie diesen mit Hilfe folgender Formel berechnen:

Mit der Energie einer kWh kann beispielsweise:

  • 2 Tage lang einen Kühlschrank mit 100l Fassungsvermögen unterhalten
  • 7 Stunden fernsehen
  • 50 Stunden an einem Laptop arbeiten
  • 25 Minuten staubsaugen
  • 1 Maschine Wäsche auf 60°C waschen
  • 70 Tassen Kaffee kochen
  • Ein Mittagessen für 4 Personen auf einem Elektroherd kochen

Wie Sie wahrscheinlich bereits bemerkt haben oder schon von Ihren früheren Energieabrechnungen wissen, zeigt Ihr Zähler den Gasverbrauch in der Volumeneinheit Kubikmeter (m³) an. Wir als Energieversorger sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, die Maßeinheit Kilowattstunden (kWh) sowohl bei unseren Angeboten als auch bei den Abrechnungen zu verwenden. Zur Umwandlung dient folgende mathematische Formel:

Verbrauch in kWh = Verbrauch in m³ x Brennwert x Zustandszahl

Was ist der Brennwert?

Der Brennwert gibt Aufschluss über den Energiegehalt von einem Kubikmeter Erdgas. In das deutsche Leitungsnetz wird Erdgas aus unterschiedlichen Ländern bzw. Erdgasfeldern mit unterschiedlicher Qualität eingespeist. Durch die vom Netzbetreiber übermittelten Brennwerte, werden Schhwankungen in der Qualität entsprechend berücksichtigt.

Was ist die Zustandszahl?

Die Lage einer Lieferstelle, örtlicher Luftdruck und Temperatur beeinflussen das Volumen von Erdgas. Um diese Einflüsse bei der Abrechnung einzubeziehen, erfolgt eine Umrechnung vom sogenannten Betriebszustand in den Normzustand. Die Umrechnung erfolgt über die Zustandszahl, die durch den Netzbetreiber festgelegt wird und von der durchschnittlichen Höhe des Netzgebietes, der Temperatur und dem Messdruck am Gaszähler abhängt. Die Zustandszahl bleibt in der Regel unverändert. Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage die für Sie gültigen Parameter zur Berechnung der Zustandszahl mit.

Zahlungsverkehr nach SEPA

Das Kürzel SEPA steht für „Single Euro Payments Area“, und heißt übersetzt so viel wie „einheitlicher Zahlungsverkehrsraum für Transaktionen in Euro“. Derzeit sind 33 Nationen Teil dieses Projektes.
Durch die Anpassung des Zahlungsverkehrs an die Vorgaben aus dem SEPA-Projekt, werden Zahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum vereinheitlicht. Inlands- und Auslandszahlungen werden dann auf die gleiche Weise durchgeführt.
Die bisherigen nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren wurden per 01.02.2014 von SEPA abgelöst. Statt Kontonummer und Bankleitzahl werden seitdem IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) verwendet.

In Deutschland ist die IBAN (International Bank Account Number) 22-stellig. Die ersten zwei Stellen weisen das Länderkennzeichen aus, gefolgt von einer zweistelligen Prüfziffer und der nationalen Kontokennung, die sich aus der achtstelligen Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer zusammensetzt. Kürzere Kontonummern werden in der Regel linksbündig mit führenden Nullen auf zehn Stellen erweitert. Ihre IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen.
Der BIC (Business Identifier Code) ist die internationale Bankleitzahl und wird auch als SWIFT-Code oder SWIFT-BIC bezeichnet. Da die nationale Bankleitzahl Bestandteil der IBAN ist, ist der BIC entbehrlich. Ab 01.02.2016 wird im Euro-Raum auf den BIC verzichtet. Für Inlandszahlungen benötigt man den BIC bereits ab 01.02.2014 nicht mehr. Zu finden ist dieser immer auf Rechnungen und auf Geschäftspapieren.

Kündigung

Wenn Sie einen Wechsel zu einem anderen Energieversorger planen, können Sie uns (auch unregistriert) Ihre Kündigung in unserem Kundenportal zukommen lassen. Klicken Sie bitte hier.

Wir möchten jedoch, dass Sie bei uns bleiben! Teilen Sie uns Ihren Grund mit, warum Sie uns verlassen wollen? Vielleicht können wir gemeinsam Ihr Anliegen lösen. Nehmen Sie gerne per E-Mail Kontakt zu uns auf.