Stromkennzeichnung 2022 der KlickEnergie

Warum wird Strom gekennzeichnet und wie?

Die Stromkennzeichnung dient der Verbraucherinformation. Anhand der ausgewiesenen Anteile der jeweiligen Energieträger (Materialien, aus denen Energie gewonnen wird) können Sie als Verbraucher erkennen, wie sich unser Strom zusammensetzt und wie sich die Stromlieferung auf die Umwelt auswirkt. Denn neben den anteiligen Energieträgern werden für jedes Stromprodukt auch die CO2-Emissionen und die Menge radioaktiven Abfalls in Gramm ausgewiesen, die bei der Herstellung einer einzelnen Kilowattstunde entstehen.

Die prozentuale Aufteilung auf die einzelnen Energieträger wird als Strommix bezeichnet. Es wird unterschieden zwischen fossilen Energieträgern (Erdöl, Kohle und Erdgas), regenerativen Energieträgern (unter anderem Sonnenenergie, Wasserkraft und Windkraft) und radioaktiven Energieträgern (z.B. Uran).

Dargestellt werden der Strommix für ganz Deutschland (Grafik unten rechts) und der Strommix des jeweiligen Lieferanten. Die Tortengrafik "Unternehmensmix" links unten weist die anteiligen Energieträger für alle Stromlieferungen an Endverbraucher der KlickEnergie aus. Die beiden oben abgebildeten Grafiken zeigen die anteiligen Energieträger unseres gelieferten Ökostromproduktes sowie des Normalstromproduktes.

Die Werte des Strommix – sowohl für Deutschland insgesamt als auch im Einzelnen für den jeweiligen Lieferanten – können erst nach Abschluss einer Lieferperiode, was in der Regel ein Kalenderjahr ist, ermittelt werden. Im ersten Schritt werden die insgesamt und im Einzelnen gelieferten Strommengen an Letztverbraucher betrachtet. Über die Rückverfolgung dieser Liefermengen zum Lieferanten und darüber hinaus bis hin zum Erzeuger wird die Zusammensetzung dieser Strommengen ermittelt und anschießend bilanziert. Zur Ermittlung der Stromkennzeichnung wird also der Weg der Beschaffungskette nachvollzogen. Aus diesem Grund ist es unter anderem nicht möglich, für ein aktuelles Lieferjahr die Zusammensetzung des Stroms darzustellen. Zuvor beschriebene Vorgehensweise ist immer nur in der nachträglichen Betrachtung eines abgeschlossenen Zeitraumes durchführbar. Da wir ein noch sehr junges Unternehmen sind, können wir für das Jahr 2012 noch auf keine Beschaffungsmengen zurück greifen. In diesem Fall erstellen wir einen Strommix aus den prognostizierten Liefermengen.

Unser Naturstromprodukt setzt sich zu 100% aus Wasserkraft zusammen. Im Rahmen der Stromkennzeichnung wird jedoch auch diesem Strom der Anteil an Erneuerbaren Energien zugeordnet, welcher nach EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) gefördert wird. Diese Vorgehensweise hängt mit der Tatsache zusammen, dass bei der Berechnung des Strommix die bundesweit ermittelte EEG-Menge im Verhältnis zur insgesamt an Letztverbraucher gelieferten Strommenge betrachtet wird. Somit wird auch auf reine Ökostrom-Produkte der Anteil an EEG-Strom umgelegt.

Erläuterungen zu den Energieträgern

Nach EEG geförderte Erneuerbare Energien und sonstige Erneuerbare Energien

Der Begriff Erneuerbare Energien, auch regenerative Energien genannt, umfasst alle Energieträger, die sich entweder kurzfristig von selber erneuern, wie z.B. Maispflanzen zur Energiegewinnung aus Biogasanlagen, oder Energieträger, die unendlich zur Verfügung stehen, wie die Sonnenstrahlung oder die Windkraft. Nach EEG geförderte Erneuerbare Energie meint jedoch nur die Energieträger, die im Sinne des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) finanziell gefördert werden. Entsprechend werden sämtliche erneuerbare Energien, die nicht finanziell nach EEG gefördert werden, im Rahmen der Stromkennzeichnung unter den sonstigen Erneuerbaren Energien zusammengefasst.

Fossile Energieträger und sonstige fossile Energieträger

Zu den fossilen Energieträgern zählen die Primärenergieträger Kohle, Erdgas und Erdöl, also Materialien, die in geologischer Vorzeit aus Abbauprodukten von organischen Stoffen entstanden sind. Unter dem Begriff sonstige fossile Energieträger werden im Zusammenhang mit der Stromkennzeichnung alle Energieträger zusammengefasst, die nicht der Kohle, dem Erdgas oder dem Erdöl zugeordnet werden können. Die dabei entstehende Energie entstammt zumeist aus sog. Kombikraftwerken, Mischfeuerungsanlagen, Heizkraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie ähnlichen technischen Anlagen. Fossile Energien erzeugen zwar keinen radioaktiven Abfall, jedoch wird bei ihrer Verbrennung in entsprechendem Umfang Kohlenstoffdioxid (CO2) freigesetzt.

Kernkraft

Kernkraft bezeichnet in der Energiewirtschaft die Technologie zur Umwandlung von Primärenergie (z.B. Uran) in Sekundärenergie, in diesem Fall Strom. Dabei wird durch nukleare Kernspaltung Wärme freigesetzt, welche wiederum in Strom umgewandelt wird.

Umweltauswirkungen

CO2-Emissionen

Die CO2-Emissionen, die bei der Herstellung einer Kilowattstunde Strom aus fossilen Energieträgern entstehen, werden für die Darstellung im gesamtdeutschen Strommix vom deutschen Umweltamt jährlich neu ermittelt. Dabei werden zwei relevante Zahlen zugrunde gelegt:

  • Die Menge der direkten Kohlenstoffdioxidemissionen eines Kalenderjahres aus der Verbrennung fossiler Energieträger zur Stromerzeugung in Deutschland
  • Die Strommenge, die in der gleichen Zeit den Endverbrauchern in Deutschland insgesamt zur Verfügung gestellt wurde. Für das Jahr 2000 allein wurden z.B. für die Stromerzeugung 317.969 Tonnen direkte CO2-Emissionen ermittelt. Zur gleichen Zeit wurden insgesamt 507,53 TWh Strom an Letztverbraucher abgesetzt. Diese Daten ergaben für das Jahr 2000 eine CO2-Emission von 626,5 Gramm auf jede durch Endkonsumenten verbrauchte Kilowattstunde.

Radioaktiver Abfall

Bei der Stromerzeugung aus Kernkraft fallen radioaktive Abfallstoffe an. Umgangssprachlich werden selbige auch Atommüll genannt.