Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

Das sogenannte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde im November 2010 verabschiedet. Anlass waren neue EU-Vorgaben zur Energieeffizienz. Durch das EDL-G soll gewährleistet werden, dass Deutschland die neu vorgegebenen Ziele erreicht.

Laut EU soll der Verbrauch an Primärenergie in Europa bis 2020 um 20 % gesenkt werden, deshalb hat die dafür zuständige Kommission verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz in allen Gliedern der Energiekette ausgearbeitet − von der Erzeugung über die Umwandlung bis hin zur Verteilung und zum Verbrauch. Diese Vorschläge sollen Haushalten, Unternehmen und Behörden helfen, Ihre Energie effizienter nutzen zu können und somit im Umkehrschluss durch geringere Verbrauchsmengen das Klima und die Umwelt schützen.

Die angestrebten Ziele der EU-Kommission:

  • eine ressourceneffiziente Wirtschaft fördern
  • eine CO2-arme Wirtschaft einführen
  • die Energieunabhängigkeit der EU verbessern
  • die Energieversorgungssicherheit erhöhen

Durch das Energiedienstleistungsgesetz soll sichergestellt werden, dass alle Interessenten einfach und übersichtlich Informationen über unterschiedliche Anbieter und deren Leistungen einholen können.

Das EDL-G legt die Veröffentlichungspflichten der Energielieferanten im Hinblick auf Energiedienstleistungen, Energieeffizienzmaßnahmen und Energieaudits fest. Darüber hinaus definiert das Gesetz die Rolle und die Aufgaben der im Jahr 2009 gegründeten Bundesstelle für Energieeffizienz.

Die wichtigen Aspekte im Überblick:

  • Die Energielieferanten informieren ihre Kunden jährlich im Rahmen der Abrechnung über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen sowie über verfügbare Angebote von Energiedienstleistern, Energieaudits, Energieberatungen und Energieeffizienzmaßnahmen.
  • Öffentliche Einrichtungen und Institutionen müssen eine Vorbildfunktion einnehmen und deshalb abgesehen von der Nutzung von Energiedienstleistungen auch Energieeffizienzmaßnahmen durchführen. So werden beispielsweise die Resultate von Baumaßnahmen im Hinblick auf die Energieeffizienz veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie die Liste aller Anbieter finden Sie bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de und bei der Deutschen Energieagentur unter www.energieeffizienz-online.info.